Die Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf (GOZ 7020) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,3-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 2,6-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020
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