hero-ribbon

Neuigkeiten zur IDS hier auf www.frag-pip.de

„No-shows“: Ausfallhonorar?

ZA E., Bochum

Meine Praxis läuft inzwischen mit einem klaren Tätigkeitsschwerpunkt „Implantologie“. Entsprechend aufwändig und mit ausreichend Zeit geplant sind unsere Termine. Wir versuchen auch, unserem Patienten zu vermitteln, dass die Praxis exklusiv für ihn in dieser Zeit parat steht – dennoch kommt es immer noch und immer wieder zu „no shows“. Zu Ausfallhonoraren höre ich jedoch sehr Widersprüchliches – wie ist denn da nun der Stand ?

pip antwortet

Lieber Herr E.,

die Frage ist nicht nur, ob Sie ein solches Honorar fordern und in einem Streitfall durchsetzen können, sondern auch, inwieweit sich ein knallhartes Durchgreifen bei Ausfallhonoraren in galoppierendem Patientenschwund und übler Nachrede niederschlagen würde.

Die Rechtslage ist nicht ganz eindeutig. Allerdings entscheiden Gerichte im Falle einer ausgewiesenen Bestellpraxis – um die es sich bei Ihnen auch handeln dürfte – und sofern zu den Terminen klare, am besten schriftliche Vereinbarungen mit dem Patienten getroffen wurden, inzwischen oft zugunsten des Zahnarztes. Denn damit ist offensichtlich, dass der Ausfall nicht durch anderes Laufpublikum oder Notfallpatienten aufgefangen werden konnte.

Tatsache ist aber, dass immer noch weniger als 20% der Zahnärzte selbst berechtigte Ausfallhonorare tatsächlich einfordern, geschweige denn gerichtlich durchsetzen mögen. Insofern prüfen Sie besser zuvor noch einmal, ob Ihr Versuch, dem Patienten die Exklusivität der für ihn eingeplanten Zeit „zu vermitteln“ vielleicht noch zu subtil ist. Eine schriftliche Vereinbarung, aus der für den Patienten hervorgeht, welcher großartige Apparat am Tag X nur für ihn bereitsteht, und eine Mail-oder SMS-Erinnerung zwei Wochen und einige Tage vor dem Eingriff tun eventuell das ihrige, Ihre Ausfälle zu verringern.

Schöne Grüße Ihr pip-Redaktionsteam

Bild: Pixabay