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Abmahnung erhalten: DSGVO

Herr Dr. B., Karlsruhe

Eigentlich hatten wir anhand eines Formulars aus dem Internet unsere Website rechtzeitig zum Start der DSGVO angepasst – nun hat es uns trotzdem erwischt und wir bekamen eine Abmahnung und die Aufforderung der sofortigen Zahlung von 800,00 € Anwaltsgebühren dafür. Kann ich mich noch wehren, und wie ?

pip antwortet

Lieber Herr Dr. B.,

mit Formularen aus dem Internet ist das so eine Sache – die Investition in eine eigene IT- bzw.  Rechtsberatung, die Ihre Praxisseite nach besonderen, dort liegenden DSGVO- Fallstricken untersucht hätte, wäre lohnender gewesen als nun die Zahlung einer Abmahnung. Wobei Sie nun zunächst Ihre Seite stilllegen und ebendiese juristische Prüfung rasch nachholen sollten. Und fragen Sie, ehe Sie zahlen, dann Ihren Anwalt direkt nach der Wirksamkeit dieser Abmahnung – so kein echtes Konkurrenzverhältnis vorliegt, könnte sie durchaus unwirksam sein und dann kommen Sie ohne Zahlung davon. Grundsätzlich wird noch unter Juristen diskutiert, ob diese DSGVO-Abmahnungen überhaupt wirksam sind.

Schöne Grüße Ihr pip-Redaktionsteam