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Zusatzqualifikation auf das Praxisschild?

Frau Dr. B. aus Regensburg fragt

Hallo, pip-Team,

nachdem ich erfolgreich meinen M.Sc. in Oralchirurgie absolviert habe, darf ich mich nun „Spezialistin für Oralchirurgie“ nennen oder wie kann ich die Zusatzqualifikation auf dem Praxisschild, der Website und den anderen Praxisinformationen festhalten ?

Danke für Ihre Antwort und beste Grüße

pip antwortet

Liebe Frau Dr. B.,

durch die Weiterbildung über Curricula und Masterstudiengänge scheint eine gewisse Verwirrung entstanden zu sein. Es bleibt aber dabei, dass Sie niemals eine Bezeichnung öffentlich verwenden dürfen, die mit einer geregelten Fachzahnarztausbildung, wie z. B. der Oralchirurgie, verwechselt werden kann, so lange Sie nicht ebendiese postgraduale vierjährige Weiterbildung an Hochschulen bzw. Universitätskliniken und in der niedergelassenen Praxis absolviert haben.

Kolleginnen und Kollegen, die sich dieser aufwändigen Zusatzausbildung unterzogen haben, reagieren nachvollziehbarerweise sehr empfindlich auf Bezeichnungen, die mit den gemäß Weiterbildungsordnungen der Kammer zugelassenen Facharzt-Bezeichnungen verwechselt werden können. Auf Ihren M.Sc. dürfen Sie natürlich hinweisen und auch in z. B. Patienteninformationen ausführlich werden, welche zusätzlichen Ausbildungselemente Sie vorgenommen haben, um Ihre Patienten bestmöglich zu versorgen.

Viel Erfolg und schöne Grüße

Ihr  pip-Redaktionsteam