Die Brux-Checker-Schiene ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistungen im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag in Höhe von 34,90 Euro honoriert.
Quelle: DZR HonorarBenchmark 2.0, 2020