Abrechnungstipp des DZR: Bakterienreduzierende Lacke als Therapiekonzept
05.08.2020
Die Anwendung bakterienreduzierender Lacke als Therapiekonzept ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistungen im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werde...