Abrechnungstipp des DZR: Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes
20.01.2023
Das Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung (GOZ 3260) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,1-fachen Steigerungsfaktor berechnet.