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Abrechnungstipp des DZR: Eingliederung eines Aufbissbehelfs

DZR

Die Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche (GOZ 7000) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen, muss mit dem 3,39-fachen Faktor abgerechnet werden.

Quelle: DZR HonorarBenchmark, 2021