Die Entfernung eines Zahnes oder enossalen Implantats durch Osteotomie (GOZ 3030) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,0-fachen Steigerungsfaktor berechnet. Um das GKV-Niveau zu erreichen müsste jedoch mit dem 3,1-fachen Faktor abgerechnet werden.
Quelle: BenchmarkPro Professional, 2018