Abrechnungstipp des DZR: Schlafapnoe- bzw. Schnarcherschiene
08.05.2022
Die Schlafapnoe- bzw. Schnarcherschiene ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden.
Die Schlafapnoe- bzw. Schnarcherschiene ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden.
Die Umarbeitung einer vorhandenen Prothese zum Aufbissbehelf (GOZ 7020) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 3,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet.
Am 06. und 07. Mai 2022 findet bereits zum 9. Mal der DZR Kongress statt. Mit spannenden Themen rund um die Bereiche Abrechnung, Recht, Kommunikation und Persönlichkeitsentwicklung.
Die Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche (GOZ 7010) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,8-fachen Steigerungsfaktor berechnet.
Die Reposition eines dislozierten Zahnfragments mittels Adhäsivtechnik ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ bere...
Die Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder Weiterführung der Retention einschließlich kleiner Änderungen der Behandlungs- oder Retentionsgeräte, Therapiekontrolle der gesteuerten...
DZR H1 – ein Online-Produkt, das es in dieser Form auf dem Dentalmarkt noch nicht gab. DZR H1 erleichtert und verbessert die Abrechnung kontinuierlich.
Die Kondylenpositionsanalyse ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden.
Die Existenzgründung ist kein einfaches Unterfangen. Aus diesem Grund haben wir spannende Fragen an Zahnarzt Maximilian Duckwitz gerichtet, der ausgerechnet im Corona-Jahr 2020 seine eigene Praxi...
Die Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche (GOZ 7000) wird im allgemeinen Bundesdurchschnitt mit dem 2,5-fachen Steigerungsfaktor berechnet.
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